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   OLG Hamm, 09.11.2012 - I-9 U 7/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40513
OLG Hamm, 09.11.2012 - I-9 U 7/11 (https://dejure.org/2012,40513)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.2012 - I-9 U 7/11 (https://dejure.org/2012,40513)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 2012 - I-9 U 7/11 (https://dejure.org/2012,40513)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter, Sicherheits- und Gesundheitsplan

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 328, 280 Abs. 1, 278, 823, 31, 831 BGB; §§ 2, 3, 5, 6 BaustellenVO
    Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter, Sicherheits- und Gesundheitsplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche der Mitarbeiter von am Bau tätig gewordenen Unternehmen aus einem aufgestellten Sicherheits- und Gesundheitsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche der Mitarbeiter am Bau tätig gewordener Unternehmen aus einem aufgestellten Sicherheits- und Gesundheitsplan

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauherr erstellt SiGeKo-Plan: Keine Haftung gegenüber Dachdecker!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Sicherheitsnetz im SiGe-Plan vorgesehen: Dachdecker erhält keinen Schadensersatz! (IBR 2013, 80)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 267
  • NZBau 2013, 305
  • BauR 2013, 641
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 03.03.2004 - 9 U 208/03

    Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Bestellers und seiner Mitarbeiter als

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2012 - 9 U 7/11
    Eine andere Beurteilung ist auch nicht aufgrund der Entscheidung des 9. ZS des OLG Celle Entscheidung v. 03.03.2004 - 9 U 208/03 - , OLGR Celle 2005, 691, geboten.
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 6 U 73/11

    Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung von Anlegern durch ein Schneeballsystem;

    Das Unterlassen einer näheren Auseinandersetzung der Beklagten zu 1) mit dem Inhalt des Schreibens vom 15.07.2004 und den diesem Schreiben beigefügten Anlagen lag vor diesem Hintergrund auch nach den Umständen nicht fern (a.A. z.B. OLG Düsseldorf, 9. Zivilsenat, Urteile vom 07.11.2011 I - 9 U 266/10 und I-9 U 7/11, wo eine dahingehende Lebenserfahrung angenommen wird).

    Aus einer derartigen Aussage kann - auch in der Zusammenschau mit dem restlichen Verfahrensstoff - nicht mit der erforderlichen Sicherheit zur Überzeugung des Senats die für die Annahme eines bedingten Vorsatzes der Beklagten zu1) erforderliche Schlussfolgerung gezogen werden, dass diese die Existenz eines sittenwidrigen Geschäftsmodells der DMB AG ernstlich für möglich gehalten und davor die Augen verschlossen hat (a.A. OLG Düsseldorf, 9. Zivilsenat, Urteile vom 07.11.2011 I-9 U 266/10 und I-9 U 7/11).

    Daher stellt es keinen Zulassungsgrund dar, dass in Parallelverfahren der 9. Zivilsenat mit Urteilen vom 07.11.2011 (I-9 U 266/10 und I-9 U 7/11), der 16. Zivilsenat mit Urteil vom 27.01.2012 - I-16 U163/10) und auch der 14. Zivilsenat mit Urteil vom 08.03.2012 (I-14 U 47/11) zu einem anderen Ergebnis als der hiesige Senat gekommen sind.

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2012 - 6 U 212/10

    Abweisung der Klage eines Anlegers, da für die Beklagte als Alleinaktionärin

    Das Unterlassen einer näheren Auseinandersetzung der Beklagten mit dem Inhalt des Schreibens vom 15. Juli 2004 und den diesem Schreiben beigefügten Anlagen lag vor diesem Hintergrund auch nach den Umständen nicht fern (a.A. OLG Düsseldorf, 9. Zivilsenat, Urteile vom 07. November 2011 I-9 U 266/10 und I-9 U 7/11, wo eine dahingehende Lebenserfahrung angenommen wird).

    Die Zulassung ist auch nicht deshalb geboten, weil die Entscheidungen des 9. Zivilsenats vom 07. November 2011 in den beiden Parallelverfahren I-9 U 266/10 und I-9 U 7/11 zu einem anderen Ergebnis gekommen sind.

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